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Allgemeine Geschäftsbedingungen von fxhmedia - Franz Huber
Stand Mai 2018
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Franz Huber gelten als integrierender Bestandteil für sämtliche mit ihm eingegangenen Vertragsverhältnisse. Der Vertragspartner bestätigt durch die Auftragserteilung, dass ihm gegenständliche AGB in sämtlichen Punkten bekannt sind. Der Kunde erklärt daher mit diesen vertraut zu sein, und sie in vollem Umfange vorbehaltlos anzuerkennen. Im Kollisionsfalle mit anders lautenden AGB des Geschäftspartners gelten die AGB von Franz Huber oder eine für Franz Huber günstigere gesetzliche Regelung. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit außer Kraft gesetzt. Die gegenständlichen AGB gehen daher in ihrer Gültigkeit den jeweils widersprüchlichen Bestimmungen anderer AGB vor.
2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Sie sind prinzipiell entgeltlich. Bei Auftragserteilung kann dieses Entgelt jedoch nach Wahl von Franz Huber im Gesamtauftrag gutgeschrieben, oder in Rechnung gestellt werden.
3. Aufträge kommen auf Seiten von Franz Huber nur durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung zustande. Dies gilt auch für mündliche Zusagen. Angebote von Kunden bzw. Lieferanten werden nur schriftlich entgegengenommen. Derartige mündliche Angebote werden nur dann verbindlich, wenn Franz Huber mit der faktischen Durchführung des Auftrages beginnt. Im Übrigen erlangen mündliche Erklärungen nur dann Gültigkeit, wenn sie von Franz Huber schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung den darin angegebenen Leistungsumfang, sowie die Einzelpreise zu überprüfen, werden Abweichungen gerügt, so sind diese binnen 5 Tagen mitzuteilen, widrigenfalls die in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlen beiderseits verbindlich sind. Für die Einhaltung der Schriftform genügt auch eine Bestätigung per E-Mail. Dabei hat folgende Adresse aufzuscheinen: f.huber@fxhmedia.at. Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der vereinbarten Schriftform. Im Übrigen verpflichtet sich der Vertragspartner die gegenständlichen AGB an allfällige Drittfirmen, Subunternehmer, Auftraggeber, die ein tatsächliches bzw. rechtliches Interesse an der Vertragsbeziehung mit Franz Huber haben, vollinhaltlich zu überbinden. Bei Unterlassung hat der Auftraggeber Franz Huber volle Genugtuung zu leisten.
4. Der im Auftragsbestätigungsschreiben angesetzte Liefertermin gilt als Richttermin, wenn nicht ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als drei Wochen, kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen setzen, und nach allfälligem fruchtlosem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt allerdings die Vermutung, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von Franz Huber nicht erfüllt wurde. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen . Abgesehen davon steht es Franz Huber frei, in Teilen zu liefern. Der Vertragspartner ist daher verpflichtet derartige Teillieferungen anzunehmen. Als Fälle höherer Gewalt gelten Lieferschwierigkeiten von Lieferanten von Franz Huber, Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmängel und auch behördliche Maßnahmen, die eine fristgerechte Lieferung verhindern. Ist aber die Lieferung durch eine vergleichbare Ersatzleistung fristgerecht möglich, so kann dieses nach Wahl von Franz Huber geliefert werden. Ein Rücktritt durch den Kunden ist in diesem Fall nur dann zulässig, wenn die Ersatzleistung nicht zumindest gleichwertig ist. Der ursprünglich vereinbarte Preis bleibt aufrecht. Der Anspruch auf Schadenersatz (Deckungskapital) wird in solchen Fällen ausgeschlossen.
5. Sämtliche von Franz Huber zur Verarbeitung zur Verfügung gestellte Hard- u. Software, und überhaupt alle Waren bleiben bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, im Verzugsfalle auch der damit zusammenhängenden Zinsen und der Kosten der Eintreibung durch einen Rechtsanwalt im vollständigen Eigentum von Franz Huber. Im Falle der Verarbeitung von Materialien oder des unbeweglichen Einbaues, erlangt Franz Huber Miteigentum, wobei nicht die Geringfügigkeitsschwelle im Sinne des § 415 ABGB die Werterhöhung durch die Verarbeitung aber schon zu berücksichtigen sind. Der Vertragspartner von Franz Huber ist auch verpflichtet diesen Eigentumsvorbehalt an Dritte Personen, im Falle der Weiterveräußerung zu überbinden. Für eine Verletzung des Eigentumsvorbehaltes durch Weiterveräußerung, Nichtüberbindung, etc. haftet der Geschäftsführer einer juristischen Person als Vertragspartner von Franz Huber persönlich. Für den Fall, das Franz Huber von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht und dies ankündigt, verpflichtet sich der Kunde binnen 24 Stunden ab Ankündigung Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu verschaffen, Franz Huber sein Eigentum herauszugeben. Sollte der Zutritt verweigert werden, so wird schon jetzt die Zustimmung zur Durchsetzung dieses Rechtes mit einer einstweiligen Verfügung erteilt. Franz Huber ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges durch Franz Huber programmierte Webseiten für eine weitere Benutzung zu sperren (= die Webseiten sind zwar noch vorhanden, aber online nicht mehr aufrufbar).
6. Die im Bestätigungsschreiben von Franz Huber genannten Preise sind keine Fixpreise. Franz Huber ist berechtigt die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Ein Vertragsrücktritt steht dem Vertragspartner nach einer derartigen Preiserhöhung nur zu, wenn das ursprüngliche Anbot um mehr als 20 % überschritten wird. Änderungen der Verkaufspreise, die wegen öffentlicher Abgaben, die nach Abschluss des Vertrages, aber vor Bezahlung des Kaufpreises entstehen, sind zur Gänze, und Änderungen von Fremdwährungskursen von mehr als 3 % zum Euro, sind vom Vertragspartner hinzunehmen. Ein Vertragsrücktritt kann nur bei Überschreiten der 20 % Schwelle erfolgen.
7. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Raiffeisenbank Donau-Ameisberg, IBAN AT90 3407 5000 0413 2122 zu leisten. Der veränderte Kaufpreis bzw. der Werklohn für Serviceleistungen etc. ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Franz Huber berechtigt, 15 % Verzugszinsen zu verrechnen. Der Vertragspartner verpflichtet sich jedenfalls auch die Kosten der außergerichtlichen Eintreibung von Rückständen zuzüglich 15 % ab Fälligkeit zu entrichten. Dies unabhängig davon, ob aufgrund der bloßen Mahnung bezahlt wurde, oder nicht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt gegenüber Franz Huber mit Gegenforderungen zu kompensieren. Wird dem Kunden ein Rechnungsbetrag gestundet, oder eine Ratenzahlung zugesichert, so tritt bei neuerlichem Verzuge jedenfalls Terminsverlust ein. In diesem Falle wird ab Terminsverlust eine Zinsbelastung von 20 % festgelegt. Die Zinsen werden mit dem jeweiligen Jahresende kapitalisiert, und unterliegen dann ab dem jeweiligen I. Jänner des Folgejahres der weiteren Verzinsung im Sinne dieses Punktes.
8. Die bestellten Waren gelten als dem bestellenden Auftraggeber übergeben, wenn sie beim Auftraggeber installiert wurden. Übergebene Waren, installierte oder übergebene Software oder Webseiten sind umgehend zu prüfen. Der Besteller hat allfällige Mängel binnen einer Woche ab Lieferung schriftlich zu rügen. Mit dem fruchtlosen Verstreichen dieser Frist verzichtet der Kunde auf Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen Falsch- bzw. Schlechtlieferung.
9. Für den Fall einer berechtigten Mängelrüge gilt eine sechsmonatige Gewährleistungsfrist als vereinbart. Die Gewährleistungspflicht von Franz Huber umfasst nach freier Wahl Verbesserungen, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung bzw. Austausch mangelhafter Ware gegen mängelfreie Im Übrigen bestehen lediglich Schadenersatzansprüche, wenn Franz Huber grobes Verschulden trifft. Bei Fehlern von Softwareprodukten gilt die Gewährleistungszusage nur im Rahmen der im Auftragsbestätigungsschreiben von Franz Huber garantierten Verwendbarkeit des Programms. Schadenersatzansprüche für sämtliche Folgeschäden, sowie Schäden im Vermögensbereich werden hiermit ausgeschlossen. Jede Haftung von Franz Huber bezüglich der Verletzung von Immaterialgüterrechten, sowie Verletzungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird hiermit ausgeschlossen. Werden derartige Verletzungen bekannt, so sind diese unverzüglich Franz Huber zur Kenntnis zu bringen. Jede Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder von anderen Produkthaftungsansprüchen für Sachschäden und betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen wird hiermit ausgeschlossen. Auch dieser Ausschluss ist bei tatsächlichem bzw. rechtlichem Interesse von Franz Huber vom Vertragspartner an Dritte zu überbinden. Im Übrigen haftet auch hier Franz Huber nur für leichtes Verschulden.
10. Im Falle der Veräußerung oder Weitergabe von Produkten die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologie unterliegen, erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung der folgenden Verpflichtung: Die Wiederausfuhr derartiger Waren, und zwar auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form, ist nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zulässig. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer, sowie jedem Abnehmer dem Gebiet der europäischen Union zu überbinden: dies mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere EU-Staaten Abnehmer. Der Kunde hat daher entsprechende Vorsorge hierfür zu treffen und Franz Huber bei allfälligen Verstößen vollkommen schad- und klaglos zu stellen.
11.Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung
11.1 Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen Franz Huber vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Franz Huber fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die Franz Huber dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).
11.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Franz Huber aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
11.3 Geltung der AGB der Registrierungsstelle Bezogen auf die .at, .co.at und .or.at Domains gelten daher zusätzlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at).
11.5 Rechtliche Zulässigkeit der Domain Franz Huber ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Franz Huber diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. fxhmedia haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.
11.6 Zahlungsverzug und Zahlungsunfähigkeit bei Domaingebühren Franz Huber ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges oder Zahlungsunfähigkeit weitere Leistungen (zB Domainübertragungen oder Herausgabe von Übertragungscodes) zu verweigern. Weiters behält sich Franz Huber vor, nicht bezahlte .at, .co.at oder Domains an nic.at abzutreten (billwithdraw). Sonstige Adressen werden bei Zahlungsunfähigkeit von Franz Huber bei der Registrierungsstelle fristlos aufgekündigt.
12. Besondere Bestimmung für Internet-Dienstleistungen (Content-Providing, Webhosting, Datenbanklösungen auf fxhmedia Internet-Server, E-Mail, ...)
12.1 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
12.2 Haftung Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn sowie der Ersatz von Sachschäden ist im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetzes einvernehmlich ausgeschlossen. Technische Ausfälle nach denen einzelne oder alle Dienste nicht erreicht werden können, werden schnellstmöglich durch fxhmedia behoben. Bei daraus resultierenden Verdienstentgang und/oder Betriebsausfall ist fxhmedia schad-, und klaglos zu halten.
12.3 Datensicherung Datensicherungen werden von fxhmedia, falls nicht anders vereinbart, nicht durchgeführt, der Kunde hat für die Sicherung seines Datenbestandes selbst Sorge zu tragen. Bei Datenverlust und daraus resultierenden Verdienstentgang und/oder Betriebsausfall haftet der Kunde selbst und ist fxhmedia schad-, und klaglos zu halten. In allen Standardjahresgebühren ist keine Datensicherung enthalten! Datensicherungen für Homepage, Datenbanken etc., sind gesondert zu vereinbaren und werden gesondert in Rechnung gestellt.
12.4 Kündigung Alle von fxhmedia angebotenen Webhosting-Vertragspakete (virtuelle Server Jahresgebühr) sowie die Nutzung von fxhmedia Webmanager und Webshop sind jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar. CMS-Content Mangementsystem (fxhmedia Webmanager, Webshop) kann nicht zu einem anderen Provider übersiedelt werden. Nach erfolgter Kündigung bzw. nach der Mitteilung eines Providerwechsels von nic.at (reg losing) ist fxhmedia berechtigt, Inhalte des Kunden (Webspace sowie Datenbank-Inhalte der CMS-Systeme, E-Mail Konten) sofort vom Server zu löschen, sofern keine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde.
12.5 E-Mail-Dienste Die von fxhmedia bereit gestellten E-Mail-Dienste dürfen nicht für wiederkehrende Massensendungen (Newsletter, etc.) verwendet werden. Auf dem Server gespeicherte E-Mails werden nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht (dzt. Posteingang - 90 Tage, Gesendete Mails - 30 Tage, Gelöschte Mails - 7 Tage, Junk-E-Mails - 3 Tage). Die E-Mails müssen daher vom Kunden regelmäßig durch ein E-Mail Programm abgeholt und vom Server gelöscht werden. Bei Missbrauch der E-Mail Dienste ist fxhmedia berechtigt, einzelne oder alle E-Mail-Konten des Kunden zu sperren.
13. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden. Franz Huber verzichtet auf eine Weitergabe der Daten an dritte Personen.
14. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, so ist eine derartige Bestimmung durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten auch mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
15. Der Vertragspartner von Franz Huber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis auf dritte Personen abzutreten.
16. Erfüllungsort des jeweiligen Vertrages ist der Geschäftssitz von Franz Huber in Austria, 4142 Hofkirchen, Hundsfülling 24, Europa. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, wird das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Bei Zahlungsverzug nach Rechnungslegung wird ab einem Monat Verzug zum 10. eines jeden Folgemonats als Fälligkeitszeitpunkt für die Dauer bis zu einem Jahr eine monatliche Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme festgesetzt. Das richterliche Mäßigungsrecht im Sinne des § 1336 ABGB wird ausgeschlossen. Auch die Vertragsstrafe unterliegt der Verzinsung gemäß Punkt 7 dieser AGB. Der Kaufpreis und der Werklohn sind nach dem im Fälligkeitszeitpunkt gültigen Verbraucherpreisindex voll wertgesichert.